Begasung: Eine wichtige Maßnahme zum Vorratsschutz
Viele Waren, die aus Übersee importiert werden, müssen zum Schutz ihrer Qualität und Unversehrtheit vor Fraßschäden geschützt werden. Auf dem gleichen Weg wird auch das Einschleppen von nicht heimischen Insekten aus dem Ausland in die BRD bzw. EU verhindert.
Güter, die häufig begast werden:
- Nahrungsmittel (z.B. Gewürze)
- Genussmittel (z.B. Tabak)
- Textilien, Häute, Felle
- Möbel, Rattan, Flechtwaren
- Dekorationsartikel
Gemäß internationaler Standards für pflanzengesundheitliche
Maßnahmen (ISPMs) ist jedoch auch die Behandlung von
- Holzverpackungen und
- Verpackungs- und Stauhölzern vorgeschrieben.
Begaste Container und behandelte Hölzer bedürfen einer entsprechenden Kennzeichnung.
Ebenfalls wichtiger Bestandteil für den Gesundheits- und Vorratsschutz sind Begasungen z.B. in Getreidemühlen und Getreidesilos.
Ab sofort zwei Befähigungsscheininhaber:
Herr Wagenbreth und Herr Kopietz:
Befähigung zum Begasen von Containern/Waggons/Sackstapel mit Phosphorwasserstoff
Begasung im Erdreich
Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zur Begasung im Erdreich (Wühlmausbekämpfung).
Befähigungsscheininhaber: Herr Sonnenburg und Herr Haferstroh:
Befähigung zum Begasen mit Phosphorwasserstoff im Erdreich (Wühlmausbekämpfung)





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